Pforzheim: Oranierstraße zugeparkt – Abschlepper kommt nicht durch, Feuerwehr auch? – 19.03.2017
Er musste ein Auto abschleppen, kam jedoch nicht weit. Weil auf der Oranierstraße viele Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge verkehrswidrig abstellen, kam ein Abschleppwagen samt einem Auto nicht durch die Straße und blieb an einem Fahrzeug mit der Abschleppbrille hängen. Der kleine ältere roter Fiat stand unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich Oranierstraße/Fondelystraße, wie viele andere Verkehrsteilnehmer, welche sich kurz nach dem Unfall auf der Straße versammelten und ihre Probleme mit den Parkplätzen aussprachen. Die herbeigerufene Polizei nahm den Unfall auf, konzentrierte sich aber auch anschließend an die völlig zugeparkte Straße. Wo ein Abschleppwagen nicht durchpasst, würde wahrscheinlich auch ein Feuerwehrfahrzeug nicht passen. So bekamen zahlreiche Halter von ihren falschgeparkten Fahrzeugen von der Polizei ein Knöllchen.
Die Anwohner auf der Straße beklagen sich: Sie alle haben im Rathaus einen Anwohnerparkausweis geholt, dafür auch Geld bezahlt, nutzen können sie diesen Ausweis aber nur selten – dauernd stehen auf den Bewohnerparkplätzen Autos ohne einen Bewohnerausweis. Sie müssen sich also einen anderen Parkplatz suchen. Aber auch sonst werden auf den Straßen in der Umgebung die Fahrzeuge so abgestellt, grad so wie es passt, ohne Einhaltung der Verkehrsregeln, wie die Situation am heutigen Sonntag es auch gezeigt hat.
Man wandte sich bereits an das Amt für öffentliche Ordnung, dessen Reaktion empfindet man jedoch als sehr träge. Die Beamten des Ordnungsamtes kommen nur selten den abgegebenen Hinweisen nach. Im Rahmen ihrer Kontrollgänge werden die Falschparker schon abgemahnt, dies passiere aber nur paar Mal im Monat. Ein Anwohner berichtete, er habe sich an das Amt für öffentliche Ordnung mit einem konkreten Hinweis gewandt, gekommen ist jedoch niemand, was den Anwohner stark verärgerte, vor allem, weil er für seinen Anwohnerausweis eine bestimmte Gebühr entrichtet hat. Ob nach derf Knöllchen-Aktion der Polizei in das oststädtische Viertel wieder Ordnung einkehrt, bezweifeln die Anwohner, immer noch in der Hoffnung, die Stadt würde auf die miserable Parksituation reagieren.
§ 12 der Straßenverkehrsordnung besagt unter anderem:
Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Vielen Dank für den Hinweis über den Vorfall und der allgemeinen Situation in der Oranier- und der Fondelystraße per WhatsApp!
Ihr ärgert euch auch über etwas in eurer Straße? Ihr erreicht uns per Anruf, SMS oder WhatsApp unter 0176/ 459 179 02!